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   BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92   

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https://dejure.org/1992,2239
BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92 (https://dejure.org/1992,2239)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1992 - X ARZ 371/92 (https://dejure.org/1992,2239)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1992 - X ARZ 371/92 (https://dejure.org/1992,2239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtvollstreckung - Örtliche Zuständigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit für Verfahren nach Gesamtvollstreckungsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1274
  • MDR 1992, 1179
  • NJ 1993, 32
  • WM 1992, 1632
  • Rpfleger 1993, 34
  • DtZ 1992, 330
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92
    Da das Rechtsstaatsprinzip verlangt, daß Rechtsnormen in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, daß die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (BVerfGE 16, 6, 17; BVerwG Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 16; Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25; NVwZ 1990, 359, jeweils m.w.N.), scheitert - unbeschadet der Frage, ob den Landesjustizverwaltungen entsprechend § 21 Abs. 2 Satz 2 GesamtvollstreckungsO in der Fassung der Anl. II des Einigungsvertrages die Rechtsetzungsbefugnis übertragen worden ist - die Annahme einer wirksamen Rechtsetzung in dieser Form auch hier an der fehlenden Veröffentlichung einer solchen Regelung.
  • BVerwG, 18.09.1989 - 8 B 32.89

    Rechtsstaatsprinzip - Rechtsnormen - Öffentliche Zugänglichkeit -

    Auszug aus BGH, 30.06.1992 - X ARZ 371/92
    Da das Rechtsstaatsprinzip verlangt, daß Rechtsnormen in einer Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, daß die Möglichkeit der Kenntnisnahme besteht (BVerfGE 16, 6, 17; BVerwG Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 16; Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 25; NVwZ 1990, 359, jeweils m.w.N.), scheitert - unbeschadet der Frage, ob den Landesjustizverwaltungen entsprechend § 21 Abs. 2 Satz 2 GesamtvollstreckungsO in der Fassung der Anl. II des Einigungsvertrages die Rechtsetzungsbefugnis übertragen worden ist - die Annahme einer wirksamen Rechtsetzung in dieser Form auch hier an der fehlenden Veröffentlichung einer solchen Regelung.
  • BGH, 24.07.1996 - X ARZ 778/96

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Konkurseröffnungsverfahren

    § 36 Nr. 6 ZPO ist auch auf das Verfahren nach der Konkursordnung und nach der Gesamtvollstreckungsordnung (im folgenden: GesO) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330; Beschl. v. 20.03.1996 - X ARZ 90/96, DtZ 1996, 210; Beschl. v. 06.07.1993 - X ARZ 410/93).
  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    § 36 Nr. 6 ZPO ist für das Verfahren nach der Konkursordnung ebenso wie für das Verfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990 (Gesetzbl. d. DDR I S. 285; künftig: GesO) anzuwenden (Sen.Beschl. v. 30.6.1992 - X ARZ 371/92, DtZ 1992, 330).
  • BGH, 06.07.1993 - X ARZ 410/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO

    § 36 Nr. 6 ZPO ist für das Verfahren nach der Konkursordnung ebenso wie für das Verfahren nach der Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990 (künftig: GesO; Gesetzblatt der DDR I S. 285) anzuwenden (Senat, Beschl. v. 30.06.1992 - X ARZ 371/92 = DtZ 92/330).
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